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Altersteilzeit-Rechner (Blockmodell)

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Wie viel Geld bleibt in der Altersteilzeit? Der Rechner bildet das gängige Blockmodell ab: In der Arbeitsphase wird voll gearbeitet und die Hälfte des Entgelts angespart, in der Freistellungsphase fließt dieses Guthaben zurück. Dazu kommen der Aufstockungsbetrag und zusätzliche Rentenbeiträge des Arbeitgebers.

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Gesetzliches Minimum: 20 % (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 AltTZG).

Gesetzliches Minimum: 80 %.

Im Blockmodell wird während der ersten Hälfte der Laufzeit in Vollzeit gearbeitet und Wertguthaben angespart, in der zweiten Hälfte erfolgt die vollständige Freistellung bei gleichbleibender Zahlung.

Beispielrechnung

4.000 € Vollzeitbrutto: In der Altersteilzeit bleiben 2.000 € Teilzeitentgelt plus Aufstockung auf mindestens 70 % des bisherigen Nettos, dazu Rentenbeiträge auf 80 % des Vollzeitentgelts.

So funktioniert der Altersteilzeit

Beim Blockmodell teilt sich die Altersteilzeit in zwei gleich lange Abschnitte: In der Arbeitsphase arbeitest du in Vollzeit, erhältst aber nur das halbe Entgelt; die andere Hälfte wird als Wertguthaben angespart und in der Freistellungsphase ausgezahlt.

Der Arbeitgeber zahlt einen Aufstockungsbetrag, tariflich häufig so bemessen, dass mindestens 70 bis 85 % des bisherigen Nettoentgelts erreicht werden. Zusätzlich entrichtet er Rentenbeiträge auf mindestens 80 % des bisherigen Vollzeitentgelts, damit die spätere Rente nicht einbricht.

Aufstockungsbetrag und zusätzliche Rentenbeiträge sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt — sie erhöhen also den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Das angesparte Wertguthaben ist gegen Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist das Blockmodell?

Die Altersteilzeit wird in eine Arbeitsphase mit voller Arbeitszeit und eine gleich lange Freistellungsphase geteilt. Das Entgelt wird über beide Phasen gleichmäßig ausgezahlt.

Wie hoch ist der Aufstockungsbetrag?

Gesetzlich waren 20 Prozent des Teilzeitentgelts vorgesehen; Tarifverträge sehen häufig eine Aufstockung auf 70 bis 85 Prozent des früheren Nettoentgelts vor.

Wirkt sich Altersteilzeit auf die Rente aus?

Der Arbeitgeber zahlt Rentenbeiträge auf mindestens 80 Prozent des bisherigen Vollzeitentgelts. Eine kleine Minderung bleibt, sie fällt aber deutlich geringer aus als bei normaler Teilzeit.

Ist der Aufstockungsbetrag steuerfrei?

Ja, er ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Ab welchem Alter ist Altersteilzeit möglich?

Ab Vollendung des 55. Lebensjahres, wenn eine tarifliche oder betriebliche Regelung besteht. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Das angesparte Wertguthaben muss gesetzlich insolvenzgesichert sein, etwa über ein Treuhandmodell oder eine Bankbürgschaft.

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